unter ris.bka.gv.at sind alle österr. gesetze abrufbar
sucht nach vereinsgesetz.
steht leider nicht viel drinnen außer:
Nach §3 (3) muss auf verlangen jedem Mitglied das vereinsstatut ausgehändigt werden.
somit hab ich gleich eine email an den vfgö mit der bitte mir die statuten zu übermitteln unter Berufung auf diesen Paragraphen. mal sehen was kommt.
Savannah - 9. Feb, 14:23
LIEBER MAX
danke für dein interesse und deine mitarbeit. auf die statuten bin ich schon sehr gespannt. mein eigenes bestreben, beim verein einmal persönlich vorzusprechen, wurde mailtechnisch ignoriert. zu bemerken ist, dass wir alles ausserordentliche/unterstützende mitglieder sind. wir haben vielleicht nichtmal in dem maß rechte, wie es ordentliche mitglieder hätten. wir können aber sicher sein, dass das gmbh/vereinskonstrukt von anfang an gut durchdacht wurde. etwa hatten manche 990er aus der anfangszeit das recht, ihre zahlung in 2 teilen zu leisten. anfangs 495 und ein jahr drauf die nächsten 495. diese zweitzahlungen wurden freilich noch brav abgewartet, bevor der club seine tore (=lift) schließen konnte.
vereinsgesetz
sucht nach vereinsgesetz.
steht leider nicht viel drinnen außer:
Nach §3 (3) muss auf verlangen jedem Mitglied das vereinsstatut ausgehändigt werden.
somit hab ich gleich eine email an den vfgö mit der bitte mir die statuten zu übermitteln unter Berufung auf diesen Paragraphen. mal sehen was kommt.
LIEBER MAX