Savannah - 6. Feb, 12:17

spannend und verzweifelt

aber immerhin unser 2. hoffnungsschimmer ist der auszug aus einer sehr aussagekräftigen und vor allem hilfreichen antwort seitens des konsumentenschutzes der arbeiterkammer!
"zitat musste aufgrund wunsch des mail-corr's entfernt werden"
ich ersuche, den mailkorrespondenten um erlaubnis, dies für alle zu posten. speziell für die 990er. die andren mit monats oder einjahresverträgen/dauerauftrag sind ja nicht wie wir gestaßte vereinsmitglieder.
wir sind jetzt vereinsmitglieder, also lasst uns das beste daraus machen.
es hätte ja auch 990er verträge auf 3 jahre gegeben, diese in 3 tranchen - je eine pro jahr zu zahlen. dieses hasardspiel wäre gegensätzlich zum fiktiven 5jahres-pyramidenspiel aufgegangen. du zahlst immer für 1 jahr im voraus 330 euro, knappe 5000 schilling. durchschnittlich fallst um 2000 schilling um wenn er zuadraht. ich bin um rund 11000 schilling umgefallen.
die FRIST übrigens, die 2wöchige, um welche der verein auch mündlich bat, im gespräch am gang, die endet montag abend. 9 days sind over, und 5 tage habens noch. hätte wer lust, mit mir am montag um halbdrei eine exkursion in die schottenfeldgasse zu machen? meine bitte um einen vorsprachetermin blieb bisher unerwidert. mein versuch, den verein spontan aufzufinden, verendete, da ich mich sichtlich in der türe geirrt hatte.

Nadja (Gast) - 6. Feb, 15:49

Zur Frage des Vereinsrechts: welche Rechte wir als außerordentliche/unterstützende Mitglieder haben, muss in den Vereinsstatuten stehen. Üblicherweise haben "nicht ordentliche" Mitglieder kein Wahlrecht etc., aber Einladungen zu Generalversammlungen, Jahresbericht, Rechnungsabschluss etc. kriegen sie schon (habe da nie was bekommen, aber auch gar nicht dran gedacht, da ich mich bisher nicht als Vereinsmitglied, sondern als Kundin von Oasis gefühlt hab). Hängt aber davon ab, was in den jeweiligen Statuten steht. Habe auf der Homepage keine gefunden - d.h. die müsste man bei der Bundespolizeidirektion, Büro für Vereinsangelegenheiten anfordern (bin nicht sicher, ob man dazu die Vereinsnummer wissen muss), oder vom Verein selber.

LG,
Nadja
Savannah - 6. Feb, 16:44

ja die sogenannte

zvr muss man wissen, wir haben auch den vereinsregisterauszug bereits. nicht zuletzt durch die dankbare mithilfe einer posterin hier. zvr, oder allfällige namen haben aber hier am weblog nix verloren. uns gehts primär nur um das wie/wo weitertrainieren.

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