.... hat im dezember letzten jahres seine vorstandsmitgliedschaft zurück gelegt. und ja das fitnice ist das ehemalige oasis st.pölten landhaus.
ich komme ursprünglich aus dem oasis seepark (welches ganz früher mal anders hies und auch wo anders war...) und kenne besagten herren persönlich....
ich stehe jetzt vor dem problem, oasis gibts nicht mehr, und das healthcare-st.pölten (ehemals oasis seepark) behauptet ich sei jetzt bei denen mitglied, und müsse natürlich weiterzahlen (habe keinen 990'er vertrag, weil mein vertrag schon seit 2002 mit diesem 'verein' besteht)
und so wie es aussieht, sieht die personen welche das 'oasis' vernichtet haben, schon seit jahren ganz gut damit durchgekommen.... siehe ehemals seepark (mir fählt der alte name vom fs im EKZ Traisenpark nicht mehr ein) dann oasis und jetzt healthcare... dubios!
Savannah - 19. Feb, 17:12
du brauchst dir keine sorgen machen
einer der obigen beiden fitnessonline threads handelt davon. die lifecare herren haben keine rechtsmittel gegen dich. du kündigst mit förmlichem eingeschriebenem brief an den verein in 1070 wien. geh schnell zur bank und beende den einziehungsauftrag. druck dir zuvor die sachlage aus wie sie ist, falls deine bank gschichten machen sollte. und wenn es eine bank ist, die da gschichten macht und du laut ihr nicht herr deines kontos bist, dann wechsle das geldinstitut auch gleich. bei weiteren fragen suche unter den links bei KONTAKT mailsavannah, da ist meine mail addi, ich setz dir gern das kündigungsschreiben auf, nach übermittlung deiner vertragsdaten (einstieg, dauer, und ende 2002)
hallo (Gast) - 19. Feb, 17:15
in dem fall würde ich mich an den konsumentenschutzverein wenden, verträge mit so langen bindungsfristen gegenüber konsumenten sind meines wissens nach sowieso illegal.
Beim Einzugsermächtigungsverfahren liegt der Bank - im Gegensatz zum Lastschriftverfahren - kein ausdrücklicher Auftrag von Dir vor, d.h. Du vereinbarst den Einziehungsauftrag direkt mit dem Zahlungsempfänger.
Daher besteht für Dich die Möglichkeit den Einzugsauftrag innerhalb von 42 Tagen zu retournieren.
Savannah - 20. Feb, 20:34
ja das mit den 42 tagen weiß ich
der problemfall bei der fitnessonline-posterin bestand aber angeblich darin, dass sie zu ihrer volksbank ging, und diese sagte, sie als kontoeignerin könne den einziehungsauftrag nicht zur gänze zunichte machen, sie könne also offenbar nur nach jedem einzug seitens des neuen center-betreibers innerhalb von 6 wochen zur bank trabsen und den einzug mühsam und unter rechtfertigung rückgängig machen. dass dies übrigens mit saftigen gebühren einhergeht, so wie ich banken kenne, liegt ja klar auf der hand.
Gründe braucht man keine, das mit den Spesen ist leider richtig, die Bank hat nicht die Möglichkeit eine Einzugsermächtigung zu widerrufen, weil sie nicht Vertragspartner ist - normal kann man aber sagen, dass Einzüge der Firma XY nicht mehr bezahlt werden, was zumindest den wiederholten Gang zur Bank vermeidet.
Wichtig ist, wie erwähnt, die Kündigung des Vertrags!
Savannah - 20. Feb, 21:43
bei meinem neuen center
war einziehungsauftrag quasi unumgänglich. wenn ich dann irgendwann - hoffentlich erst in einigen jahren - zu meiner bank gehe, um aus irgendwelchen gründen auszusteigen, werd ich zuvor ein kündigungsschreiben vom center zur kenntnisnahme bestätigen lassen, so machen mir die bankleute dann auch keine probleme.
besagter herr...
ich komme ursprünglich aus dem oasis seepark (welches ganz früher mal anders hies und auch wo anders war...) und kenne besagten herren persönlich....
ich stehe jetzt vor dem problem, oasis gibts nicht mehr, und das healthcare-st.pölten (ehemals oasis seepark) behauptet ich sei jetzt bei denen mitglied, und müsse natürlich weiterzahlen (habe keinen 990'er vertrag, weil mein vertrag schon seit 2002 mit diesem 'verein' besteht)
und so wie es aussieht, sieht die personen welche das 'oasis' vernichtet haben, schon seit jahren ganz gut damit durchgekommen.... siehe ehemals seepark (mir fählt der alte name vom fs im EKZ Traisenpark nicht mehr ein) dann oasis und jetzt healthcare... dubios!
du brauchst dir keine sorgen machen
Einziehungsermächtigung
Daher besteht für Dich die Möglichkeit den Einzugsauftrag innerhalb von 42 Tagen zu retournieren.
ja das mit den 42 tagen weiß ich
Wichtig ist, wie erwähnt, die Kündigung des Vertrags!
bei meinem neuen center